Elektroauto
Elektroauto-Förderung Schweiz 2026: keine Bundesprämie, kantonale Steuerrabatte
Aktualisiert am 28. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Die Schweiz kennt 2026 keine nationale Kaufprämie für Elektroautos, anders als Länder wie Frankreich oder Deutschland mit einer festen Bonuszahlung pro Fahrzeug. Es gibt auch keine einmalige Bundes-Zulassungssteuer, die ein Käufer separat entrichtet: die 4 % Automobilsteuer wird bereits beim Import bzw. Erstverkauf erhoben und ist im Listenpreis eingepreist. Der einzige echte finanzielle Vorteil liegt bei der Motorfahrzeugsteuer — und die ist Kantonssache, nicht Bundessache.
Es gibt kein einziges nationales Rabattmodell: prüfen Sie die Regelung Ihres eigenen Kantons, statt eine Bundesförderung zu unterstellen, die es in der Schweiz nicht gibt.
Keine einmalige Kaufsteuer, aber eine kantonale Jahressteuer
Die Motorfahrzeugsteuer wird jährlich vom Wohnkanton erhoben und unterscheidet sich stark in Berechnungsmethode und Höhe. Für ein typisches Mittelklassefahrzeug 2026:
| Kanton | Berechnungsgrundlage | Richtwert 2026 |
|---|---|---|
| Zürich | Hubraum + Gewicht | ≈ 308 CHF/Jahr |
| Bern | Gewicht, degressiv | ≈ 340–400 CHF/Jahr |
| Basel-Stadt | Gewicht + CO2 | ≈ 350–450 CHF/Jahr |
| Zug | Grundtaxe + Hubraum | ≈ 273–330 CHF/Jahr |
Diese vier Kantone sind Beispiele, keine Schweizer Norm — jeder Kanton legt seine eigene Formel und seinen eigenen Steuerfuss fest. Prüfen Sie die Gebührenverfügung Ihres eigenen Kantons, bevor Sie einen Betrag in die Simulation eintragen.
Kantonale Steuerbefreiung für Elektroautos: fragmentiert, aber real
Mehrere Kantone gewähren Elektrofahrzeugen eine teilweise bis vollständige Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer, darunter Zürich, Glarus, Solothurn, Nidwalden, Genf, Tessin, Bern, Basel-Stadt und Zug. Die Dauer und der Umfang der Befreiung (oft befristet auf einige Jahre ab Erstzulassung) unterscheiden sich je Kanton erheblich — es gibt keinen einheitlichen Schweizer Rabattsatz.
Keine direkte Kaufprämie in der Schweiz
Viele EU-Länder zahlen einen direkten Bonus beim Kauf eines Elektroautos aus. Die Schweiz verfolgt einen anderen Ansatz: Es gibt keinen vergleichbaren Betrag an der Kasse. Der Vorteil liegt ausschliesslich in der potenziell tieferen (oder ganz entfallenden) jährlichen Motorfahrzeugsteuer im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner — nicht in einer Zahlung, die auf den Kaufpreis angerechnet wird.
So tragen Sie die Kosten in Ihren Vergleich ein
| Situation | So gehen Sie in der Simulation vor |
|---|---|
| Anmeldegebühr (Kontrollschilder, Fahrzeugausweis) | Zürich-Beispiel: 70 CHF bereits als Standardwert unter Registrierungsgebühr hinterlegt — durch Ihren Kantonsbetrag ersetzen |
| Jährliche Motorfahrzeugsteuer | Elektroauto: Zürich-Beispiel 0 CHF/Jahr; Verbrenner/Hybrid: ersetzbarer Planungswert 350 CHF/Jahr |
| Kantonale EV-Steuerbefreiung | Betrag manuell nach unten anpassen, sobald die Regelung Ihres Kantons bekannt ist |
| Autokredit | Marktübliche Sätze liegen zwischen 3.95 % und 9.95 % je nach Anbieter und Bonität — 6.0 % ist der Simulator-Planungswert für eine durchschnittliche Bonität |
| 3-Wege-Finanzierung oder Leasing | Prüfen Sie, ob die Rate oder der Restwert bereits die tatsächliche kantonale Steuer berücksichtigt |
Quellen und Methodik
Daten und Regeln geprüft am 28. Juli 2026.
Rechnen Sie Ihr eigenes Projekt durch
Der AutoClair-Rechner vergleicht die tatsächlichen Kosten von Barkauf, Autokredit, 3-Wege-Finanzierung und Leasing auf derselben Laufzeit, Wertverlust inklusive.
Rechner öffnen →Dieser Artikel dient nur zur Information. Genannte Beträge, Zinssätze und Förderungen sind Richtwerte und ändern sich regelmässig: Prüfen Sie sie vor jeder Entscheidung bei offiziellen Quellen. Er stellt keine Finanzberatung dar. Siehe auch unseren