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Elektroauto-Förderung Schweiz 2026: keine Bundesprämie, kantonale Steuerrabatte

Aktualisiert am 28. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Die Schweiz kennt 2026 keine nationale Kaufprämie für Elektroautos, anders als Länder wie Frankreich oder Deutschland mit einer festen Bonuszahlung pro Fahrzeug. Es gibt auch keine einmalige Bundes-Zulassungssteuer, die ein Käufer separat entrichtet: die 4 % Automobilsteuer wird bereits beim Import bzw. Erstverkauf erhoben und ist im Listenpreis eingepreist. Der einzige echte finanzielle Vorteil liegt bei der Motorfahrzeugsteuer — und die ist Kantonssache, nicht Bundessache.

Es gibt kein einziges nationales Rabattmodell: prüfen Sie die Regelung Ihres eigenen Kantons, statt eine Bundesförderung zu unterstellen, die es in der Schweiz nicht gibt.

Keine einmalige Kaufsteuer, aber eine kantonale Jahressteuer

Die Motorfahrzeugsteuer wird jährlich vom Wohnkanton erhoben und unterscheidet sich stark in Berechnungsmethode und Höhe. Für ein typisches Mittelklassefahrzeug 2026:

Beispielhafte jährliche Motorfahrzeugsteuer in vier Kantonen, 2026.
KantonBerechnungsgrundlageRichtwert 2026
ZürichHubraum + Gewicht≈ 308 CHF/Jahr
BernGewicht, degressiv≈ 340–400 CHF/Jahr
Basel-StadtGewicht + CO2≈ 350–450 CHF/Jahr
ZugGrundtaxe + Hubraum≈ 273–330 CHF/Jahr

Diese vier Kantone sind Beispiele, keine Schweizer Norm — jeder Kanton legt seine eigene Formel und seinen eigenen Steuerfuss fest. Prüfen Sie die Gebührenverfügung Ihres eigenen Kantons, bevor Sie einen Betrag in die Simulation eintragen.

Für das voreingestellte Elektroauto verwendet die App das Zürich-Beispiel mit 0 CHF/Jahr. Wechseln Sie zu Verbrenner oder Hybrid, wird ein ersetzbarer kantonsübergreifender Planungswert von 350 CHF/Jahr eingesetzt. Tragen Sie in beiden Fällen den tatsächlichen Satz Ihres Wohnkantons ein, sobald er bekannt ist.

Kantonale Steuerbefreiung für Elektroautos: fragmentiert, aber real

Mehrere Kantone gewähren Elektrofahrzeugen eine teilweise bis vollständige Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer, darunter Zürich, Glarus, Solothurn, Nidwalden, Genf, Tessin, Bern, Basel-Stadt und Zug. Die Dauer und der Umfang der Befreiung (oft befristet auf einige Jahre ab Erstzulassung) unterscheiden sich je Kanton erheblich — es gibt keinen einheitlichen Schweizer Rabattsatz.

Der Elektroauto-Standardwert ist für das Zürich-Beispiel bereits 0 CHF. Käufer in einem anderen Kanton ersetzen ihn durch dessen tatsächliche Regel; eine Schweizer Pauschale wäre wegen der kantonalen Unterschiede irreführend.

Keine direkte Kaufprämie in der Schweiz

Viele EU-Länder zahlen einen direkten Bonus beim Kauf eines Elektroautos aus. Die Schweiz verfolgt einen anderen Ansatz: Es gibt keinen vergleichbaren Betrag an der Kasse. Der Vorteil liegt ausschliesslich in der potenziell tieferen (oder ganz entfallenden) jährlichen Motorfahrzeugsteuer im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner — nicht in einer Zahlung, die auf den Kaufpreis angerechnet wird.

So tragen Sie die Kosten in Ihren Vergleich ein

SituationSo gehen Sie in der Simulation vor
Anmeldegebühr (Kontrollschilder, Fahrzeugausweis)Zürich-Beispiel: 70 CHF bereits als Standardwert unter Registrierungsgebühr hinterlegt — durch Ihren Kantonsbetrag ersetzen
Jährliche MotorfahrzeugsteuerElektroauto: Zürich-Beispiel 0 CHF/Jahr; Verbrenner/Hybrid: ersetzbarer Planungswert 350 CHF/Jahr
Kantonale EV-SteuerbefreiungBetrag manuell nach unten anpassen, sobald die Regelung Ihres Kantons bekannt ist
AutokreditMarktübliche Sätze liegen zwischen 3.95 % und 9.95 % je nach Anbieter und Bonität — 6.0 % ist der Simulator-Planungswert für eine durchschnittliche Bonität
3-Wege-Finanzierung oder LeasingPrüfen Sie, ob die Rate oder der Restwert bereits die tatsächliche kantonale Steuer berücksichtigt
Es gibt keine nationale Kaufprämie und keine einmalige Zulassungssteuer in der Schweiz — der einzige Hebel ist die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Prüfen Sie immer die Regelung Ihres eigenen Wohnkantons.

Quellen und Methodik

Daten und Regeln geprüft am 28. Juli 2026.

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Dieser Artikel dient nur zur Information. Genannte Beträge, Zinssätze und Förderungen sind Richtwerte und ändern sich regelmässig: Prüfen Sie sie vor jeder Entscheidung bei offiziellen Quellen. Er stellt keine Finanzberatung dar. Siehe auch unseren