Elektroauto
Kaufprämie Elektroauto Deutschland 2026: E-Auto-Förderung und Kfz-Steuer
Aktualisiert am 27. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
2026 ist für die deutsche Kaufförderung ein echter Neustart: Nach dem Auslaufen des früheren Umweltbonus Ende 2023 gab es über zwei Jahre lang keine bundesweite Kaufprämie für Elektroautos. Das neue Programm gilt rückwirkend für förderfähige Erstzulassungen seit dem 1. Januar 2026; das BAFA-Portal ist seit dem 20. Mai 2026 freigeschaltet.
Anders als der frühere Umweltbonus ist die neue Förderung stark einkommensabhängig gestaffelt: Der Betrag hängt vom Haushaltseinkommen und der Kinderzahl ab, nicht nur vom Fahrzeug.
Die neue Bundesförderung 2026
Die Kauf- und Leasingprämie besteht aus drei Bausteinen, die sich addieren. Reine Elektroautos (BEV) erhalten mehr als Plug-in-Hybride.
| Baustein | Betrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Basisförderung BEV | 3 000 € | Rein batteriebetriebenes Elektroauto |
| Basisförderung Plug-in-Hybrid | 1 500 € | Anrechenbare externe Aufladbarkeit |
| Kinderbonus | 500 € pro Kind | Bis zu 2 Kinder im Haushalt |
| Bonus geringeres Einkommen | Zusätzlich, gestaffelt | Ergibt in Summe bis zu 6 000 € für einkommensschwache Familien mit 2 Kindern |
Entscheidend für die Berechtigung ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: Es darf höchstens 80 000 € betragen. Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren erhöht sich diese Grenze um 5 000 € pro Kind, maximal auf 90 000 €. Für das Programm stehen insgesamt 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit — geplant für rund 800 000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum 2026 bis 2029.
Die Kfz-Steuer-Befreiung: ein zweiter, unabhängiger Vorteil
Unabhängig von der Kaufprämie profitieren reine Elektroautos von einer Befreiung von der jährlichen Kfz-Steuer — das ist kein Kaufzuschuss, sondern eine laufende Ersparnis, die Sie im Rechner separat über „Sonstige jährliche Kosten" abbilden können, falls Sie sie berücksichtigen möchten.
| Regel | Stand 2026 |
|---|---|
| Neuzulassung bis 31. Dezember 2030 | Bis zu 10 Jahre Kfz-Steuer-Befreiung ab Erstzulassung |
| Ende des gesamten Befreiungszeitraums | Spätestens 31. Dezember 2035, unabhängig vom Zulassungsdatum |
| Halterwechsel innerhalb der Frist | Die Befreiung bleibt bei einem Gebrauchtwagenkauf erhalten |
Ende 2025 wurde die Frist für begünstigte Erstzulassungen von Ende 2025 bis Ende 2030 verlängert. Die individuelle Befreiung gilt höchstens zehn Jahre und endet in jedem Fall spätestens am 31. Dezember 2035.
Weitere und lokale Vorteile
Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche, kleinere Vorteile für Elektroautos an — etwa vergünstigtes Anwohnerparken, kostenlosen Zugang zu bestimmten Umweltzonen oder eigene, meist begrenzte Förderprogramme für Ladeinfrastruktur. Diese variieren stark von Ort zu Ort und ändern sich unabhängig von der Bundesförderung; prüfen Sie die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, statt einen Betrag zu unterstellen.
So berücksichtigen Sie Förderungen im Vergleich
Bei Barkauf oder Autokredit ziehen Sie die bestätigte Förderung vom tatsächlich gezahlten Preis ab, bevor Sie den Wertverlust berechnen. Der künftige Wiederverkaufswert bildet sich am Gebrauchtwagenmarkt — er „erstattet" die anfangs erhaltene Förderung nicht.
| Fall | Richtige Behandlung im Rechner |
|---|---|
| Barkauf oder Autokredit | Nettopreis = Preis nach Rabatt − bestätigte Förderung; Wertverlust danach berechnen |
| Ballonkredit oder Leasing | Prüfen, ob die Förderung bereits in der angegebenen Rate enthalten ist |
| Kfz-Steuer-Befreiung | Laufende Ersparnis — optional über „Sonstige jährliche Kosten“ abbilden, nicht als Kaufpreisabzug |
| Unsichere lokale Förderung | Erst nach schriftlicher Bestätigung oder klarer offizieller Regel einrechnen |
Quellen und Methodik
Daten und Regeln geprüft am 27. Juli 2026.
Rechnen Sie Ihr eigenes Projekt durch
Der AutoClair-Rechner vergleicht die tatsächlichen Kosten von Barkauf, Autokredit, Ballonkredit und Leasing auf derselben Laufzeit, Wertverlust inklusive.
Rechner öffnen →Dieser Artikel dient nur zur Information. Genannte Beträge, Zinssätze und Förderungen sind Richtwerte und ändern sich regelmäßig: Prüfen Sie sie vor jeder Entscheidung bei offiziellen Quellen. Er stellt keine Finanzberatung dar. Siehe auch unseren