Elektroauto
Elektroauto-Förderung Schweiz 2026: keine Bundesprämie, kantonale Steuerrabatte
Aktualisiert am 4. August 2026 · 8 Min. Lesezeit
Kurzantwort
Ziehen Sie einen Vorteil erst ab, wenn Anspruch, Betrag und Behandlung durch Händler oder Leasinggeber bestätigt sind. Bereits im Preis oder in den Raten enthaltener Vorteil darf nicht doppelt zählen.
Die Schweiz kennt 2026 keine nationale Kaufprämie für Elektroautos, anders als Länder wie Frankreich oder Deutschland mit einer festen Bonuszahlung pro Fahrzeug. Es gibt auch keine einmalige Bundes-Zulassungssteuer, die ein Käufer separat entrichtet: die 4 % Automobilsteuer wird bereits beim Import bzw. Erstverkauf erhoben und ist im Listenpreis eingepreist. Für Privatpersonen liegt ein wichtiger laufender Unterschied bei der Motorfahrzeugsteuer — und die ist Kantonssache, nicht Bundessache. Allfällige kantonale, kommunale oder versorgerspezifische Programme müssen zusätzlich am Wohn- und Installationsort geprüft werden.
Es gibt kein einziges nationales Rabattmodell: prüfen Sie die Regelung Ihres eigenen Kantons, statt eine Bundesförderung zu unterstellen, die es in der Schweiz nicht gibt.
Keine einmalige Kaufsteuer, aber eine kantonale Jahressteuer
Die Motorfahrzeugsteuer wird jährlich vom Wohnkanton erhoben und unterscheidet sich stark in Berechnungsmethode, Vergünstigung und Höhe. Ein Betrag aus einem Nachbarkanton ist deshalb kein brauchbarer Planungswert für Ihr Fahrzeug.
| Situation | Richtige Eingabe in der Simulation |
|---|---|
| Wohnkanton Zürich | Die aktuelle Zürcher Regel für genau dieses Fahrzeug und Erstzulassungsdatum prüfen. |
| Anderer Wohnkanton | Den Zürcher Standard vollständig durch die Verfügung oder den offiziellen Rechner des Wohnkantons ersetzen. |
| Umzug in einen anderen Kanton | Die Steuer ab dem Kantonswechsel neu berechnen; die bisherige Vergünstigung nicht fortschreiben. |
Jeder Kanton legt seine eigene Formel und seinen eigenen Steuerfuss fest. Prüfen Sie die Gebührenverfügung oder den offiziellen Rechner Ihres Wohnkantons, bevor Sie einen Betrag in die Simulation eintragen.
Kantonale Steuerbefreiung für Elektroautos: fragmentiert, aber real
Kantone können Elektrofahrzeugen eine teilweise, vollständige oder zeitlich begrenzte Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer gewähren. Dauer, Berechnungsgrundlage und Umfang ändern sich kantonal; es gibt keinen einheitlichen Schweizer Rabattsatz. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Kantonsnamen, sondern auch Erstzulassung, Fahrzeugdaten und Gültigkeitszeitraum.
Keine direkte Kaufprämie in der Schweiz
Viele EU-Länder zahlen einen direkten Bonus beim Kauf eines Elektroautos aus. Die Schweiz verfolgt einen anderen Ansatz: Es gibt keinen vergleichbaren Betrag an der Kasse. Der Vorteil liegt ausschliesslich in der potenziell tieferen (oder ganz entfallenden) jährlichen Motorfahrzeugsteuer im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner — nicht in einer Zahlung, die auf den Kaufpreis angerechnet wird.
So tragen Sie die Kosten in Ihren Vergleich ein
| Situation | So gehen Sie in der Simulation vor |
|---|---|
| Anmeldegebühr (Kontrollschilder, Fahrzeugausweis) | Zürich-Beispiel: 70 CHF bereits als Standardwert unter Registrierungsgebühr hinterlegt — durch Ihren Kantonsbetrag ersetzen |
| Jährliche Motorfahrzeugsteuer | Elektroauto: Zürich-Beispiel 0 CHF/Jahr; Verbrenner/Hybrid: ersetzbarer Planungswert 350 CHF/Jahr |
| Kantonale EV-Steuerbefreiung | Betrag manuell nach unten anpassen, sobald die Regelung Ihres Kantons bekannt ist |
| Autokredit | Der Simulatorwert ist eine ersetzbare Planungsannahme; tragen Sie den effektiven Jahreszins und sämtliche Gebühren Ihrer konkreten Offerte ein |
| 3-Wege-Finanzierung oder Leasing | Prüfen Sie, ob die Rate oder der Restwert bereits die tatsächliche kantonale Steuer berücksichtigt |
Quellen und Methodik
Daten und Regeln geprüft am 4. August 2026.
Rechnen Sie Ihr eigenes Projekt durch
Der AutoClair-Rechner vergleicht die tatsächlichen Kosten von Barkauf, Autokredit, 3-Wege-Finanzierung und Leasing auf derselben Laufzeit, Wertverlust inklusive.
Rechner öffnen →Dieser Artikel dient nur zur Information. Genannte Beträge, Zinssätze und Förderungen sind Richtwerte und ändern sich regelmässig: Prüfen Sie sie vor jeder Entscheidung bei offiziellen Quellen. Er stellt keine Finanzberatung dar. Siehe auch unseren